Sachverhalt/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 29.11.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde
Ziesendorf zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss inkl.
Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage
beigefügt.
Die Prüfung des
Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind,
dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung
entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der
Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember
2018 i. d. F. vom 29.11.2021 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen (Anlagen nur elektronisch)
Anlagenübersicht
Forderungsübersicht
Verbindlichkeitenübersicht
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen
Ausgeübte
Wahlrechte in Bezug auf die Erfassung und Bewertung
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und Bestätigungsvermerk (nur
elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2018 i. d. F. vom 29.11.2021 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 290.342,64 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per 31.12.2018 5.999.435,07
EUR
Eigenkapital per 31.12.2018 4.958.538,99
EUR
Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2018 (Nr.31) 290.342,64
EUR
Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2018 (Nr. 40) 408.998,75
EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |