Problembeschreibung/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31.
Dezember 2018 i. d. F. vom 29.11.2021 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt,
die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die
Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
in seiner Sitzung am 29.11 2021 der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow
empfohlen, die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.
Anlagen
keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2018.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |