Problembeschreibung/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 29.11.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde
Pölchow zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss
inkl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser
Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 29.11.2021
festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der
Gemeinde zum 31. Dezember 2018 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur
elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen (Anlagen nur elektronisch)
Anlagenübersicht
Forderungsübersicht
Verbindlichkeitenübersicht
Übersicht über die über
das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Bestimmung des Vortrags
für die Finanzrechnung
Übersicht über den
Stand der Rückstellungen
Ausgeübte
Wahlrechte in Bezug auf die Erfassung und Bewertung
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2018 i. d. F. vom 29.11.2021 fest. Der ausgewiesene und festgestellte
Jahresüberschuss in Höhe von 84.995,99 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik
i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per 31.12.2018 5.778.742,12
EUR
Eigenkapital per 31.12.2018 4.099.758,23
EUR
Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2018 (Nr.31) 84.995,99
EUR
Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2018 (Nr. 40) 2.657,38
EUR
Der Haushaltsausgleich
gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |