Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2018

Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2018
Vorlage
VO/FV/50-0575/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 29.11.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Jahresabschluss inkl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 29.11.2021 festzustellen.

 

Anlagen

Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 bestehend aus

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

Teilrechnungen (nur elektronisch)

Bilanz

Anhang mit Anlagen (Anlagen nur elektronisch)
                   Anlagenübersicht
                   Forderungsübersicht
                   Verbindlichkeitenübersicht
                   Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
                   Haushaltsermächtigungen
                   Bestimmung des Vortrags für die Finanzrechnung
                   Übersicht über den Stand der Rückstellungen

                   Ausgeübte Wahlrechte in Bezug auf die Erfassung und Bewertung
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 29.11.2021 fest. Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 84.995,99 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2018                                                                                           5.778.742,12 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2018                                                                                              4.099.758,23 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2018 (Nr.31)                                                84.995,99 EUR

 

Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2018 (Nr. 40)                                                                                     2.657,38 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

 

Finanzielle Auswirkungen

(x) Keine

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung