Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Pavillons auf dem Kinderspielplatz Buchholz im Jahr 2022

Betreff
Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Pavillons auf dem Kinderspielplatz Buchholz im Jahr 2022
Vorlage
VO/BV/80-0649/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeinde Ziesendorf beabsichtigt, auf dem Kinderspielplatz in Buchholz (Gemarkung Buchholz, Flur 1, Flurstück 90 - siehe Lageplan) im Jahr 2022 einen Holz-Pavillon mit den Abmaßen von 3,50 m x 7,50 m zu errichten.

 

Für dieses Projekt wurde eine Leader-Förderung über den Landkreis Rostock anvisiert. Im Juni 2021 wurde hierzu ein entsprechender Projektbogen eingereicht.

Mit Schreiben vom 09.09.2021 wurde der Gemeinde Ziesendorf vom Landkreis Rostock mitgeteilt, dass die v. g. Maßnahme in der Projektauswahl Leader Berücksichtigung gefunden hat. Somit wurde bis zum 06.10.2021 der erforderliche Antrag auf Leader-Förderung für die Gemeinde eingereicht. Gemäß § 61 der Landesbauordnung M-V handelt sich bei der Größe des Pavillons um keine verfahrensfreie Maßnahme mehr. Dementsprechend wurde parallel zum Förderantrag die Einreichung eines Baugenehmigungsantrages bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock vorbereitet.

 

Zur finanziellen Absicherung des Projektes wurden seitens der Verwaltung Mittel in Höhe von 11.730,00 Euro für den Haushalt 2022 im Produktsachkonto 36602.0730 0000 (Spielplätze – Betriebsvorrichtungen) beantragt, da die Gemeinde zunächst auch bei Fördermittelzusage die Gesamtmaßnahme vorfinanzieren muss.

 

Eine Teuerungsrate von 5 % für das Jahr 2022 wurde einkalkuliert.

Grundlage hierfür stellt das Angebot der Firma P 4 GmbH & Co. KG vom 26.05.2021 dar (siehe Anlage).

 

 

Anlagen

1. Lageplan für Pavillon auf dem Kinderspielplatz Buchholz

2. Kostenangebot für Pavillon von der Firma P4 GmbH & Co. KG vom 26.05.2021

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Ziesendorf beschließt, die Errichtung eines Pavillons auf dem Kinderspielplatz An der Friedenseiche in Buchholz im Jahr 2022 durchzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

( ) Keine

(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung