Beschluss zur Festschreibung des Schulstandortes nördlich von Lichtenhagen (Flur 1, Flurstück 102, 103, Teilfläche aus Flurstück 118, Gemarkung Lichtenhagen)

Betreff
Beschluss zur Festschreibung des Schulstandortes nördlich von Lichtenhagen (Flur 1, Flurstück 102, 103, Teilfläche aus Flurstück 118, Gemarkung Lichtenhagen)
Vorlage
VO/BV/20-1241/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Um den aktuellen Anforderungen auf der Ebene der sozialen Infrastruktur, vor allem im Bildungsbereich gerecht zu werden aber auch um die Gemeindestruktur dahingehend zukunftsfähig aufzustellen, wird die Entwicklung eines Campus beabsichtigt. Auf dem Campus sollen Flächen für eine Kindertagestätte, eine Grundschule, einen Hort, ggf. eine weiterführende Schule und eine Sportstätte zur Verfügung gestellt werden. Gegenüber den anderen geplanten Nutzungen hat der Neubau einer Grundschule Vorrang.

 

Im Ergebnis der konzeptionellen Voruntersuchungen wurde ein Flächenbedarf von ca. 30.000m² benannt. Als potentieller Standort wird eine unbebaute Ackerfläche in Verlängerung der nordwestlichen Wohnbebauung im Ortsteil Lichtenhagen favorisiert. Der Campus soll sich über die Flurstücke 102, 103 und auf einer Teilfläche des Flurstückes 118, Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen erstrecken. Für den Standort spricht die zentrale Lage zwischen beiden Ortsteilen, die direkte Erschließung an die Kreisstraße 10, die ggf. über einen zusätzlichen Verkehrskreisel geregelt werden könnte. Darüber hinaus bietet dieser weitläufige Standort die Chance in der Planung und Ausführung ein Maximum an kommunalen Interessen berücksichtigen zu können.

 

Die Bauflächenausweisung ist aufgrund der Außenbereichslage, gemäß § 35 BauGB, nur über entsprechende Bauleitplanverfahren durch die Gemeinde möglich. Hierzu ist als erste Voraussetzung der Flächennutzungsplan abzuändern, in dem die für den Campus benötigten und derzeitig als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesenen Bereiche in Gemeinbedarfsflächen geändert wird. Als Voraussetzung zur Herstellung des erforderlichen Baurechts ist als zweiter Schritt ein entsprechend qualifizierter Bebauungsplan aufzustellen. Beide Bauleitplanverfahren können parallel durchgeführt werden.

 

Zur ausreichenden Sicherung der Finanzierung von Planungskosten sowie für den erforderlichen Grunderwerb, sind für das kommende Haushaltsjahr die benötigten Finanzmittel einzustellen.

 

 

Flurstücke

Größe

 

 

102

8.291 m²

108

4.554 m²

118 (Teilfläche)

17.155 m²

 

 

Gesamt

30.000 m²

 

 

 

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt hat der Gemeindevertretung die die Beschlussfassung für den o.g. Campusstandort empfohlen.

 

Übersicht bisheriger Abstimmungen:

 

Gremium

Abstimmungsergebnis

Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt vom 14.10.2021

Ja: 6   Nein: 1   Enthaltung: 0

 

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1 – Standort Campus

Anlage 2 – Auszug Flächennutzungsplan

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt einen zukünftigen Schulstandort an der nordwestlichen Ortsrandgrenze in Lichtenhagen festzuschreiben und zu entwickeln.

 

Da sich die zu überplanenden Flächen der Flurstücke 102, 103 und auf einer Teilfläche des Flurstückes 118, Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen (s. Anlage 1) mit einer vorläufigen Gesamtgröße von ca. 30.000m² in Privatbesitz befinden, wird der Bürgermeister beauftragt mit den Eigentümern Gespräche zu Grundstücksverhandlungen aufzunehmen.

 

Um das erforderliche Baurecht für den Campus herzustellen, ist der Flächennutzungsplan (s. Anlage 2) der Gemeinde zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

Zur vollständigen Sicherung der Finanzierung von Planungskosten sowie für den Grunderwerb, sind für das kommende Haushaltsjahr die benötigten Finanzmittel einzustellen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung