Beschluss zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen für das Aufstellen von Werbeanlagen im Gemeindegebiet vom 04.11.1998, in Kraft getreten am 09.12.1998

Betreff
Beschluss zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen für das Aufstellen von Werbeanlagen im Gemeindegebiet vom 04.11.1998, in Kraft getreten am 09.12.1998
Vorlage
VO/LV/20-1238/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Im Jahr 1998 wurde ein Entwurf der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen für das Aufstellen von Werbeanlagen im Gemeindegebiet der Rechtsaufsicht vorgelegt. Das beteiligte Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern stellte mit Schreiben vom 28.05.1998 erhebliche Mängel an diesem Entwurf fest.

So enthielt dieser Entwurf Regelungen, die sich nicht im Rahmen der Ermächtigung des § 86 Landesbauordnung (LBauO) bewegten oder inhaltlich nicht eindeutig bestimmt und somit nicht vollziehbar seien.

Die am 04.11.1998 von der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen verabschiedete Satzung enthielt im Vergleich zum Entwurf zwar einige Änderungen, räumte jedoch die vom Ministerium aufgezeigten Mängel keinesfalls aus.

In der Praxis hat diese Satzung tatsächlich auch nie Anwendung gefunden, da alle erforderlichen Regelungen zum Aufstellen von Werbeanlagen bereits in der LBauO, der Verordnung über den Denkmalbereich Dorfkern Lichtenhagen des Landkreises Rostock und der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen enthalten sind.

Aufgrund der bestehenden Regelungen in den drei oben genannten Rechtsgrundlagen ist auch die Fassung einer neuen Satzung hierzu obsolet.

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen wird empfohlen den Beschluss zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen für das Aufstellen von Werbeanlagen im Gemeindegebiet vom 04.11.1998, in Kraft getreten am 09.12.1998 zu fassen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen für das Aufstellen von Werbeanlagen im Gemeindegebiet vom 04.11.1998, in Kraft getreten am 09.12.1998.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung