Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag zum B-Plan Nr. 18, 1. Änderung „Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen„

Betreff
Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag zum B-Plan Nr. 18, 1. Änderung „Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen„
Vorlage
VO/BV/20-1229/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Für die Übernahme der Planungskosten sowie sämtlicher Kosten, die mit dem Änderungsverfahren einhergehen, wird mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB geschlossen. Der Städtebauliche Vertrag ist nunmehr zu beschließen.

Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt erst nach Eingang der Zahlung durch den Investor.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt sowie der Hauptausschuss der Gemeinde haben den Abschluss des Städtebaulichen Vertrags empfohlen.

 

 

Anlagen

-       Entwurf Städtebaulicher Vertrag

-       Planungskosten

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den anliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten der Bauleitplanung für die Aufstellung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 ,1. Änderung „Wohngebiet und Grünanlage östlich vom Evershäger Weg in Lichtenhagen„ durch den Investor.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung