Sachverhalt /
Begründung:
Für die Übernahme der Planungskosten sowie sämtlicher Kosten, die mit dem Änderungsverfahren einhergehen, wird mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB geschlossen. Der Städtebauliche Vertrag ist nunmehr zu beschließen.
Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt erst nach Eingang der Zahlung durch den Investor.
Der Ausschuss für
Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt sowie der Hauptausschuss der
Gemeinde haben den Abschluss des Städtebaulichen Vertrags empfohlen.
Anlagen
- Entwurf Städtebaulicher Vertrag
- Planungskosten
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den
anliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten der
Bauleitplanung für die Aufstellung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 ,1. Änderung „Wohngebiet und Grünanlage östlich vom
Evershäger Weg in Lichtenhagen„ durch den Investor.
Finanzielle
Auswirkungen
( x) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |