Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 04.10.2021 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
04.10.2021 der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen empfohlen, den
Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.
Anlagen
Keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen
entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2
KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |