Überplanmäßige Ausgabe für die Schulhofgestaltung der Grundschule Kritzmow, 2. BA

Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für die Schulhofgestaltung der Grundschule Kritzmow, 2. BA
Vorlage
VO/BV/40-0793/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Für den 2. Bauabschnitt der Schulhofgestaltung der Grundschule Kritzmow hat von den 5 Firmen, die die Ausschreibungsunterlagen angefordert hatten, nur die Firma Alpina AG aus Rostock ein Angebot über 258.831,13 Euro abgegeben. Für die Haushaltsplanung 2021 lag eine Kostenberechnung über 190.000,- Euro inklusive Planungsleistungen vor.

Durch die nicht vorhersehbaren coronabedingten hohen Preissteigerungen bei allen Bauprodukten, vor allem bei Schüttgütern, sind die Haushaltsmittel 2021 nicht ausreichend.

Die Ausschüsse für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinden Stäbelow und Kritzmow empfehlen die Durchführung der Maßnahme.

Bei einer Verschiebung des Vorhabens in das Jahr 2022 ist von noch höheren Baukosten auszugehen, was zu einer höheren Belastung des Haushaltes führt.

Für die Auftragserteilung an die Firma Alpina AG aus Rostock ist die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel notwendig.

Auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung werden aktuell Mehreinnahmen an Gewerbesteuer erzielt, die über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre liegen. Die Mehrerträge/-einzahlungen können zur Deckung der benötigten Mehrauszahlungen herangezogen werden.

 

Anlagen

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 21100-019000 über 26.700,00 Euro für den 2. Bauabschnitt der Schulhofgestaltung Grundschule Kritzmow.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung