Problembeschreibung/Begründung:
Mit Schreiben vom 09.03.2021 wurde der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über das Amt Warnow-West durch den Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ (WBV) die Änderung für die 3. Rate der Beitragserhebung 2021 zur Betonsanierung des Schöpfwerkes „Schmarler Bach“ angekündigt.
Die Beitragshöhe für das Schöpfwerk (SW) ergibt sich aus dem Haushaltsplan des WBVs für 2021 und den tatsächlichen Ausgaben in 2020. Ursprünglich war nur die Planung zur Sanierung in Höhe von 150.000 € im Haushaltsplan enthalten. Nun ist laut einer Studie eine Reparatur des Schöpfwerkes im Jahr 2021 dringend notwendig. Die Umsetzung des Vorhabens beläuft sich nun auf insgesamt 500.000 €.
Die nachträglichen Ausgaben des WBVs sollen als Nachtrag in der nächsten Verbandsversammlung in 2021 bestätigt werden.
Die Kosten werden als Beiträge erhoben und entsprechend der Veranlagungsregel der Satzung des WBVs unter den Mitgliedern aufgeteilt. Der Anteil für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beläuft sich auf 134.702,51 €.
Für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen besteht eine Pflichtmitgliedschaft.
Die Zahlung ist bindend.
Anlagen
- „Zustimmung zu einem/einer überplanmäßigen Aufwand/Auszahlung“
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt eine überplanmäßige
Auszahlung / Aufwendung für den Beitrag an den Wasser- und Bodenverband „Untere
Warnow-Küste“ in Höhe von 134.702,51 €.
Die Deckung
erfolgt durch nicht beanspruchte Mittel aus dem Produktsachkonto 61100.40130000
Steuern aus Gewerbesteuer.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |