Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der
Gemeinde Kritzmow zum
31. Dezember 2017 i. d. F. vom 30.08.2021 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.08.2021 der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.
Anlagen
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017.
Finanzielle
Auswirkungen
( x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |