Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.08.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss inkl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 30 08 2021 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss
der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen (Anlagen nur elektronisch)
Anlagenübersicht
Forderungsübersicht
Verbindlichkeitenübersicht
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen
ausgeübte Wahlrechte in Bezug
auf die Erfassung und Bewertung
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und Bestätigungsvermerk (nur
elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 30.08.2021 fest.
Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe
von 712.790,80 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per 31.12.2017 18.099.491,36 EUR
Eigenkapital per 31.12.2017 10.787.427,30 EUR
Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2017 (Nr.37) 712.790,80 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2017 (Nr. 42) 592.987,72
EUR
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x )
Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |