Beratung über die Festsetzung von Mindestgrößen für Baugrundstücke

Betreff
Beratung über die Festsetzung von Mindestgrößen für Baugrundstücke
Vorlage
BE/BV/20-1202/2021
Art
Beratungsvorlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

In der Gemeinde ist aufgrund der gestiegenen Baulandpreise das Bedürfnis nach einer gemeinwohlorientierten Entwicklung bei der Schaffung von Baurecht gewachsen. Es soll dabei vorrangig der Wohnbedarf der niedrigen und mittleren Einkommensbereiche gedeckt aber ebenso auch der Flächenverbrauch reduziert werden.

Die aktuellen Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen im OT Elmenhorst betragen 330€/m² und im OT Lichtenhagen 260€/m².

 

In den bisherigen Bebauungsplänen wurden durch die Gemeinde grundsätzlich Mindestgrundstücksgrößen für Einfamilienhäuser von mind. 600m² festgesetzt, die heute im Konflikt mit bezahlbaren Wohnraum stehen.

 

Somit passt die Gemeindevertretung die zukünftig geltenden Mindestgrößen für Baugrundstücke in neu zu entwickelnden Bebauungsplänen bzw. in Planerweiterungen an.

 

 

Anlagen:

keine

 

Empfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung in zukünftigen Bauleitplanverfahren folgende Mindestgrößen für Baugrundstücke festzusetzen:

 

Einfamilienhäuser:         500 bis 600m²

Doppelhaushälften:       700 bis 800m²

Reihenhäuser: 200 bis 300m²

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) keine