Problembeschreibung/Begründung:
In der Gemeinde ist aufgrund der gestiegenen Baulandpreise das Bedürfnis nach einer gemeinwohlorientierten Entwicklung bei der Schaffung von Baurecht gewachsen. Es soll dabei vorrangig der Wohnbedarf der niedrigen und mittleren Einkommensbereiche gedeckt aber ebenso auch der Flächenverbrauch reduziert werden.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen im OT Elmenhorst betragen 330€/m² und im OT Lichtenhagen 260€/m².
In den bisherigen Bebauungsplänen wurden durch die Gemeinde grundsätzlich Mindestgrundstücksgrößen für Einfamilienhäuser von mind. 600m² festgesetzt, die heute im Konflikt mit bezahlbaren Wohnraum stehen.
Somit passt die Gemeindevertretung die zukünftig geltenden Mindestgrößen für Baugrundstücke in neu zu entwickelnden Bebauungsplänen bzw. in Planerweiterungen an.
Anlagen:
keine
Empfehlung:
Der Ausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung in zukünftigen Bauleitplanverfahren folgende
Mindestgrößen für Baugrundstücke festzusetzen:
Einfamilienhäuser: 500 bis 600m²
Doppelhaushälften: 700 bis 800m²
Reihenhäuser: 200 bis 300m²
Finanzielle
Auswirkungen
(x) keine