1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 901 bzw. 9a "Sandkrug", Aufstellungsbeschluss

Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 901 bzw. 9a "Sandkrug", Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/30-0945/2021
Aktenzeichen
III 111
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Ein im Gebiet des Bebauungsplanes ansässiges Unternehmen plant eine Erweiterung des vorhandenen Betriebsgebäudes. Im Rahmen der Aufstellung der Ursprungsplanung musste aufgrund der vorhandenen Gasfernleitung zwischen Baugrenze und Leitung ein Abstand von 15 m eigehalten werden. Dadurch ergab sich schon zum damaligen Zeitpunkt ein ungünstiger Zuschnitt des Baufensters. Nunmehr haben sich sowohl die technischen Bedingungen (geringerer Leitungsdruck) als auch der Betreiber der Leitung geändert, sodass der genannte Abstand auf 6 m verringert werden kann. Die Änderung des Bebauungsplanes dient somit einer Anpassung der Baugrenze an die geänderten Bedingungen und dadurch einer zweckmäßigeren Bebauung des Gewerbegrundstücks.

 

Das Amt-Warnow-West hat in seiner beratenden Funktion die Gemeinde Papendorf auf die potentiellen finanziellen Risiken, die durch den Verzicht auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags vor dem Fassen des Aufstellungsbeschlusses entstehen, hingewiesen. Durch das Amt wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls Schadensersatzforderungen auf die Gemeinde zukommen können.

 

 

Anlage Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 901 bzw. alte Bezeichnung 9a

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 901 bzw. alte Bezeichnung 9a der Gemeinde Papendorf „Sandkrug“ gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Betriebsgebäudes schaffen. Gleichzeitig werden vermessungstechnische Unstimmigkeiten bereinigt. Gegenstand der Änderung ist im Wesentlichen die Verschiebung der Baugrenze.

 

2. Gebietsabgrenzung:

Der Geltungsbereich umfasst die im Bebauungsplan festgesetzte Gewerbegebietsfläche (GE).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen ( X ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung