Problembeschreibung/Begründung:
Die Hansestadt Rockstock plant eine umfassende Siedlungsentwicklung südlich und westlich des Ortsteils Biestow. Voraussetzung dafür ist die Anbindung dieser zukünftigen Siedlungsflächen an die L 132 in Höhe des Abzweiges nach Sildemow über eine Trasse, die das Papendorfer Gemeindegebiet quert.
Planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung der Straße ist somit die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde Papendorf.
Durch die Errichtung der Straße wird eine ergänzende, gemeindegebietsübergreifende Siedlungsentwicklung in diesem Bereich auch auf dem Gebiet der Gemeinde Papendorf möglich und sinnvoll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 umfasst daher auch Flächen nördlich und südlich der geplanten Verkehrstrasse.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer gemischten Siedlungsstruktur geschaffen werden. Angestrebt werden individueller und Mietwohnungsbau sowie Versorgungseinrichtungen.
Besondere Berücksichtigung soll dabei die Schaffung von altersgerechten Wohnungen finden. Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Straßenbahnhaltestelle „Südblick“ hat der Standort für die angesprochene Bevölkerungsgruppe eine besondere Qualität, da z.B. medizinische und andere Einrichtungen in der Hansestadt Rostock gut erreicht werden können.
Zusätzlich soll im Plangebiet ein Standort für einen Lebensmittelmarkt geschaffen werden. Die Ansiedlung weiterer Nutzungen soll im fortschreitenden Planverfahren geprüft werden. Denkbar sind hier soziale und medizinische Einrichtungen die z.B. einen Bezug zum Entwicklungsschwerpunkt altersgerechtes Wohnen haben.
Das Amt-Warnow-West hat in seiner beratenden
Funktion die Gemeinde Papendorf auf die potentiellen finanziellen Risiken, die
durch den Verzicht auf das
Aushandeln eines städtebaulichen Vertrags vor dem Fassen des Aufstellungsbeschlusses
entstehen, hingewiesen.
Die Gemeinde Papendorf erklärt sich bereit
etwaig entstehende finanzielle Nachteile zu tragen und nicht dem
Amt-Warnow-West anzulasten.
Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24
"Am Schwanen-Soll" gemäß §§ 2 und 8 BauGB.
Der Bebauungsplan soll die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung des
Gebietes südlich der Gemeindegrenze zur Hansestadt Rostock (Ortsteil Biestow/Straßenbahnhaltestelle
Südblick) sowie für die Verkehrsanbindung der angrenzenden Entwicklungsflächen
der Hansestadt Rostock an die L 132 schaffen.
Städtebauliche Zielsetzung ist die Schaffung einer gemischten
Gebietsstruktur mit Wohnen, altersgerechten Wohnen, sozialen Einrichtungen,
Versorgungseinrichtungen und einem Einzelhandelsstandort. Die räumliche
Verteilung und die Anteile sowie ggf. weitere Funktionen werden im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens geprüft. Die geschaffene Nettobaufläche soll maximal 4 ha
betragen.
2. Gebietsabgrenzung:
Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 11 ha große Fläche,
westlich der L 132 an der Gemeindegrenze zur Hansestadt Rostock (s.
Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß
Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen ( X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes bzw.
des Nachtrages
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |