Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2021

Betreff
Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2021
Vorlage
IV/FV/30-0941/2021
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Nach § 20 GemHVO Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

 

Der Haushaltsvollzug verläuft nach Beschlussfassung zum 1. Nachtragshaushalt 2021 im Rahmen des Haushaltsjahres.

 

Anlagen:

Übersicht über den Erfüllungsstand Haushalt 2021