Innenbereichssatzung Bliesekow 1. Änderung – Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten

Betreff
Innenbereichssatzung Bliesekow 1. Änderung – Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten
Vorlage
VO/BV/40-0777/2021
Aktenzeichen
III 111
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeinde Stäbelow beabsichtigt, die Innenbereichsatzung der Gemeinde Stäbelow für den Ortsteil Bliesekow zu ändern.

 

Damit alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzungsänderung entstehen, nicht von der Gemeinde, sondern vom Antragsteller bzw. Investor getragen werden, ist ein Städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde Stäbelow zu schließen. Erst nach Zahlungseingang der Planungskosten in voller Höhe kann die Beauftragung eines Planungsbüros erfolgen. 

 

Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss, der ebenfalls auf dieser Gemeindevertretersitzung thematisiert wird, wurde von einem Planungsbüro erarbeitet, das von der Gemeinde Stäbelow noch keinen Auftrag erhalten hat.

Die Erarbeitung des Aufstellungs- und Entwurfsbeschlusses entspricht den Leistungsphasen 1 und 2 von insgesamt 3 Leistungsphasen gemäß § 19 I HOAI (90 %).

 

Der Bauausschuss wird am 02.06.2021 u.a. über den Antrag vom 27.04.2021 des Investors und über den Städtebaulichen Vertrag beraten. Eine Empfehlung über die Beschlussfassung liegt im Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht vor.

 

Anlage: Entwurf Städtebaulicher Vertrag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt, den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der ersten Änderung der Innenbereichsatzung Bliesekow der Gemeinde Stäbelow entstehenden Kosten mit dem Antragsteller (siehe Entwurf in der Anlage) abzuschließen.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes PSK 40.5100/56255000            

( X ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan außerplanmäßige Einzahlung

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung