Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2021

Betreff
Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2021
Vorlage
IV/FV/70-0913/2021
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Nach § 20 GemHVO Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

 

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Wesentlichen im Rahmen des Haushaltsplanes.

 

Mehrbedarf besteht bei folgenden Positionen:

Kreisumlage in Höhe von 47.700 EUR - Mit Beschluss des Kreishaushaltes wurde die Kreisumlage auf 39,71% der Umlagegrundlagen festgesetzt. Die Planung ging von 38,01% aus.

Beiträge Wasser- und Bodenverband in Höhe von ca. 20.000 EUR - Ursache ist hier eine Betonsanierung am Schöpfwerk Schmarler Bach.

KITA in Höhe von 12.742,890 EUR – Nach Kündigung des Mietvertrages zum Jahresende ist die letzte Rate des Baukostenzuschusses für das neue Hortgebäude an den Träger auszuzahlen.

 

Dem Mehrbedarf stehen jedoch Mehrerträge bei den Steuern, insbesondere bei der Gewerbesteuer gegenüber (aktuell 110 TEUR).

Anlagen:

Übersicht über den Erfüllungsstand Haushalt 2021