Sachverhalt:
Nach § 20 GemHVO
Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die
Haushaltsdurchführung verläuft im Wesentlichen im Rahmen des Haushaltsplanes.
Mehrbedarf besteht
bei folgenden Positionen:
Kreisumlage in Höhe
von 47.700 EUR - Mit Beschluss des Kreishaushaltes wurde die Kreisumlage auf
39,71% der Umlagegrundlagen festgesetzt. Die Planung ging von 38,01% aus.
Beiträge Wasser- und
Bodenverband in Höhe von ca. 20.000 EUR - Ursache ist hier eine Betonsanierung
am Schöpfwerk Schmarler Bach.
KITA in Höhe von
12.742,890 EUR – Nach Kündigung des Mietvertrages zum Jahresende ist die letzte
Rate des Baukostenzuschusses für das neue Hortgebäude an den Träger
auszuzahlen.
Dem Mehrbedarf stehen jedoch Mehrerträge bei den Steuern, insbesondere bei der Gewerbesteuer gegenüber (aktuell 110 TEUR).
Anlagen:
Übersicht über den Erfüllungsstand Haushalt 2021