Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Lambrechtshagen, Änderung des Aufstellungsbeschluss Nr. 21-4/15 vom 09.04.2015 sowie frühzeitige Beteiligung

Betreff
Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Lambrechtshagen, Änderung des Aufstellungsbeschluss Nr. 21-4/15 vom 09.04.2015 sowie frühzeitige Beteiligung
Vorlage
VO/BV/70-0912/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeinde Lambrechtshagen hat mit Datum vom 09.04.2015 den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 28 Wohngebiet „Bauernreihe“ gefasst. Dieser Beschluss muss aufgrund der sich geänderten Plangebietsflächen (siehe Anlage 1) neu gefasst werden.

Des Weiteren ist das ursprünglich gewählte beschleunigte Verfahren nach §13a BauGB in ein Regelverfahren nach BauGB zu überführen, da die Anwendbarkeit des Verfahrens nach §13a nicht mehr gegeben ist. Der B-Plan wird mit dem Namen Bebauungsplan Nr.28 „südliche Bauernreihe“ weitergeführt.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Lambrechtshagen stellt den Planungsraum als Wohnbauflächen dar. Die Planung ist somit zielführend.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des Baugesetzbuches durchgeführt werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligungen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss

§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentl. Belange

 

 

Anlagen

Übersichtskarte mit Ausgrenzung des Änderungsbereichs

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt

 

  1. die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des B-Plan Nr.28 Wohngebiet "Bauernreihe“

(Nr. 21-4/15 mit Datum vom 09.04.2015) für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit dem Flurstück 56/25 der Flur 2, Gemarkung Lambrechtshagen in einem Umfang von etwa 1,0 ha. Der B-Plan wird mit dem Namen Bebauungsplan Nr.28 „südliche Bauernreihe“ weitergeführt.

 

  1. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 ( x ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung