Beratung Neuaufstellung Stellplatzsatzung

Betreff
Beratung Neuaufstellung Stellplatzsatzung
Vorlage
BE/BV/20-1190/2021
Art
Beratungsvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hatte bereits 2006 eine formal rechtskräftige Stellplatzsatzung aufgestellt.  Nach anschließender Prüfung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreis Rostock auf Rechtssicherheit wurde festgestellt, dass diese Satzung aufgrund inhaltlicher Mängel in den folgenden Punkten Stellplatzablöse, Herstellungspflicht und Ordnungswidrigkeiten rechtswidrig ist. Eine Heilung der rechtswidrigen Satzung zur vollständigen Wiederherstellung der Rechtssicherheit wurde nicht erreicht.

 

Für die amtsangehörigen Gemeinden im Amt Warnow-West wurde vergangenes Jahr eine neue einheitliche Musterstellplatzsatzung erarbeitet, die von den bekannten Mängeln bereinigt, um zeitgemäße Anforderungen, wie die Fahrradabstellplätze erweitert und zuletzt juristisch geprüft wurde.

 

Auf Grundlage der Musterstellplatzsatzung wurde der vorliegende Satzungsentwurf für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen angepasst.

 

Gegenstand der beratenden Ausschüsse soll die abschließende Konkretisierung bzw. Festlegung zur Anzahl der Stellplätze und Fahrradabstellplätze sein (Anlage 1 in der Stellplatzsatzung).

 

Anlagen:

Entwurf Stellplatzsatzung

 

Empfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen die Stellplatzsatzung zu beschließen und die Satzung vom 17.10.2006 aufzuheben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan. Werden Ablösevereinbarungen zwischen Gemeinde und Bauherren (Ablösebeitragspflichtige) erforderlich, kommt es zu Einnahmen.