Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

Betreff
Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
VO/FV/80-0635/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Ursache für die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes 2021 liegt in der Maßnahme Neubau der Sporthalle der Warnowschule in Papendorf, die die Gemeinde über einen Investitionskostenzuschuss mitfinanziert. Die seit 2016 laufende Maßnahme war nach erheblichem Anstieg der Baukosten zwischenzeitlich nicht mehr ausfinanziert.

 

In der Schul- und Bauhofausschusssitzung am 11.03.2021 haben sich die finanzierenden Gemeinden dazu bekannt, die Maßnahme fortzuführen und die erforderlichen Mehrkosten von ca. 1,6 Mio. EUR selbst zu tragen, sofern keine zusätzlichen Fördermittel eingeworben werden können. Am 22.04.2021 wurde der 1. Nachtragshaushalt des Amtes beschlossen, der die Mehrkosten berücksichtigt. Nach der vereinbarten Umlagegrundlage entfällt auf die Gemeinde ein Anteil von 371.000 EUR, der als zusätzliche Investitionsauszahlung im Gemeindehaushalt zu veranschlagen ist. Der Zuschuss erhöht sich damit auf insgesamt 1.060.600 EUR.

 

Im Nachtragshaushalt veranschlagt wird weiterhin der erzielte Verkaufserlös von 23.800 EUR für ein Grundstück.

 

 

 

Veranschlagt werden zudem Kosten und Kostenerstattung für die Überplanung des ehemaligen Gewerbegebietes im B-Plan Nr. 7 in gleicher Höhe von 60.000 EUR.

Mit dem Beschluss des Kreishaushaltes wurde die Kreisumlage auf 39,71 % der Umlagegrundlagen festgesetzt. Die Planung der Gemeinde ging noch von 38,01 % aus. Die dadurch erforderlichen Mehraufwendungen/-auszahlungen von 23.500 EUR werden im Nachtrag berücksichtigt. Insgesamt müssen 551.510,99 EUR für die Kreisumlage aufgewendet werden.

Infolge resultiert eine Verschlechterung des Ergebnisses um 23.500 EUR, um die die Auflösung des sonstigen Sonderpostens erhöht werden muss.

Um über ausreichend Liquidität für die Erhöhung des Investitionskostenzuschusses zu verfügen, wird eine Kreditaufnahme über 371.000 EUR beantragt, da die Liquidität der Gemeinde mit dem Kernhaushalt 2021 bereits ausgeschöpft wurde. Unter den marktüblichen Bedingungen würden über eine Laufzeit von 15 Jahren ca. 15.000 EUR an Zinsen anfallen. Jährlich wären ca. 26.000 EUR für Zins und Tilgung im Ergebnishaushalt zu erwirtschaften. Das entspricht in etwa der Belastung aus den bereits bestehenden Krediten, die 2023 bzw. 2024 vollständig getilgt sind. Damit ergibt sich nur für die ersten drei Jahre eine zusätzliche Belastung der Gemeinde, die in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt wurde.

 

Im Finanzhaushalt verbessern sich die liquiden Mittel zum Ende des Haushaltsjahres gegenüber dem Kernhaushalt um 300 EUR.

 

Alle anderen Planansätze und Feststellungen des Kernhaushaltes 2021 bleiben unverändert, weshalb hier auf eine erneute Darstellung und Erläuterung verzichtet wird.

Ergebnis- und Finanzhaushalt bleiben sowohl im Haushaltsjahr als auch in der mittelfristigen Finanzplanung unverändert ausgeglichen.

 

Anlagen

Nachtragshaushaltssatzung

Vorbericht

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Investitionsprogramm

Nachtragsstellenplan

Anlagen (alle nur elektronisch)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) keine

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung