Problembeschreibung/Begründung:
Die Ursache für die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes 2021 liegt in
der Maßnahme Neubau der Sporthalle der Warnowschule in Papendorf, die die
Gemeinde über einen Investitionskostenzuschuss mitfinanziert. Die seit 2016
laufende Maßnahme war nach erheblichem Anstieg der Baukosten zwischenzeitlich
nicht mehr ausfinanziert. In der Schul- und Bauhofausschusssitzung am
11.03.2021 haben sich die finanzierenden Gemeinden dazu bekannt, die Maßnahme
fortzuführen und die erforderlichen Mehrkosten von ca. 1,6 Mio. EUR selbst zu
tragen, sofern keine zusätzlichen Fördermittel eingeworben werden können. Am
22.04.2021 wird der 1.Nachtragshaushalt des Amtes beschlossen, der die
Mehrkosten berücksichtigt. Nach der vereinbarten Umlagegrundlage entfällt auf
die Gemeinde ein Anteil von 272.500 EUR, der als zusätzliche
Investitionsauszahlung im Gemeindehaushalt zu veranschlagen ist. Der Zuschuss
erhöht sich damit auf insgesamt 778,7 TEUR.
Im Nachtragshaushalt veranschlagt werden weiterhin die erzielten
Verkaufserlöse (Grundstück bzw. Fahrzeug) ausgewiesen.
Mit dem Beschluss des Kreishaushaltes wurde die Kreisumlage auf 39,71%
der Umlagegrundlagen festgesetzt. Die Planung der Gemeinde ging noch von 38,01%
aus. Die dadurch erforderlichen Mehraufwendungen/-auszahlungen von 67.200 EUR
werden im Nachtrag berücksichtigt. Insgesamt müssen 1.572.410,62 EUR für die
Kreisumlage aufgewendet werden.
Eine Verbesserung des Haushaltes ist bei der Gewerbesteuer zu
verzeichnen. Der Ansatz wird auf 1.000.000 EUR erhöht. Damit steigt jedoch auch
die abzuführende Gewerbesteuerumlage auf 108.000 EUR.
Insgesamt resultiert eine Verbesserung des Ergebnisses um 50.800 EUR, um
die die Auflösung des sonstigen Sonderpostens verringert werden kann und die
damit entfällt. Es verbleibt ein positives Ergebnis von 7.900 EUR.
Im Finanzhaushalt erhöhen sich die liquiden Mittel zum Ende des
Haushaltsjahres auf voraussichtlich 1.130 TEUR.
Alle anderen Planansätze und Feststellungen des Kernhaushaltes 2021
bleiben unverändert, weshalb hier auf eine erneute Darstellung und Erläuterung
verzichtet wird.
Ergebnis- und Finanzhaushalt bleiben sowohl im Haushaltsjahr als auch in
der mittelfristigen Finanzplanung unverändert ausgeglichen.
Anlagen
Nachtragshaushaltssatzung
Vorbericht
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Investitionsprogramm
Nachtragsstellenplan
Anlagen (alle nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |