Beschluss zur Annahme einer Spende

Betreff
Beschluss zur Annahme einer Spende
Vorlage
VO/OS/50-0563/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

In § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt.

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch durch die Bürgermeisterin oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung einer Spende entscheidet grundsätzlich die Gemeindevertretung. Entscheidungen unter 100,00 Euro hat die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf die Bürgermeisterin, bei einer Spende in Höhe von 100,00 – einschließlich 1.000,00 Euro auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Bürgermeisterin hat das Angebot von der Jagdgenossenschaft Pölchow entgegengenommen, der Gemeinde eine Geldspende in Höhe von 1.500,00 Euro zukommen zu lassen. Aus diesem Grunde muss die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende entscheiden.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pölchow beschließt, die Geldspende von der Jagdgenossenschaft Pölchow in Höhe von 1.500,00 Euro anzunehmen und zum Zwecke der Förderung des Feuerschutzes der Freiwilligen Feuerwehr Pölchow zukommen zu lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(Mehreinnahmen in Höhe von 1.500,00 Euro zu vereinnahmen als Spendenertrag im Produkt 12600)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeisterin

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung