Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

Betreff
Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
VO/FV/50-0562/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Ursache für die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes 2021 liegt in der Maßnahme Neubau der Sporthalle der Warnowschule in Papendorf, die die Gemeinde über einen Investitionskostenzuschuss mitfinanziert. Die seit 2016 laufende Maßnahme war nach erheblichem Anstieg der Baukosten zwischenzeitlich nicht mehr ausfinanziert. In der Schul- und Bauhofausschusssitzung am 11.03.2021 haben sich die finanzierenden Gemeinden dazu bekannt, die Maßnahme fortzuführen und die erforderlichen Mehrkosten von ca. 1,6 Mio. EUR selbst zu tragen, sofern keine zusätzlichen Fördermittel eingeworben werden können. Am 22.04.2021 wurde der 1.Nachtragshaushalt des Amtes beschlossen, der die Mehrkosten berücksichtigt. Nach der vereinbarten Umlagegrundlage entfällt auf die Gemeinde ein Anteil von 248.500 EUR, der als zusätzliche Investitionsauszahlung im Gemeindehaushalt zu veranschlagen ist. Der Zuschuss erhöht sich damit auf insgesamt 710.400 EUR.

 

 

Produkt

Konto

Bezeichnung

Plan 2021

NT 2021

Änderung

Bemerkung

Brandschutz

 

 

 

 

 

12600

0960 P 13

Löschwasserzisterne

0

34.000

34.000

Wahrstorf

Regionale Schulen

 

 

 

 

 

21500

01900

Investitionskostenzuschuss Neubau Sporthalle WSP

0

248.500

248.500

HHR 378.701,85

Steuern, Zuweisungen und Umlagen

 

 

 

 

61100

41590

Auflösung sonstiger SOPO

38.400

53.900

15.500

 

61100

54421

Kreisumlage

346.800

362.300

15.500

bisher: 38,01% neu: 39,71%

 

Für die grundhafte Sanierung der Löschwasserzisterne in Wahrstorf wurden Fördermittel (80%) beantragt. Bei Bewilligung ist die bisher für 2022 veranschlagte Maßnahme noch im Haushaltsjahr durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 34.000 EUR werden im Nachtragshaushalt veranschlagt.

 

Mit dem Beschluss des Kreishaushaltes wurde die Kreisumlage auf 39,71% der Umlagegrundlagen festgesetzt. Die Planung der Gemeinde ging noch von 38,01% aus. Die dadurch erforderlichen Mehraufwendungen/-auszahlungen von 15.500 EUR werden im Nachtrag berücksichtigt. Insgesamt müssen 362.296,29 EUR für die Kreisumlage aufgewendet werden.

 

Insgesamt resultiert eine Verschlechterung des Ergebnisses um 15.500 EUR, um die die Auflösung des sonstigen Sonderpostens erhöht werden muss.

Im Finanzhaushalt vermindern sich die liquiden Mittel zum Ende des Haushaltsjahres auf voraussichtlich 573.781 TEUR.

 

Alle anderen Planansätze und Feststellungen des Kernhaushaltes 2021 bleiben unverändert, weshalb hier auf eine erneute Darstellung und Erläuterung verzichtet wird.

Ergebnis- und Finanzhaushalt bleiben sowohl im Haushaltsjahr als auch in der mittelfristigen Finanzplanung unverändert ausgeglichen.

 

 

 

 

Anlagen

Nachtragshaushaltssatzung

Vorbericht

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Investitionsprogramm

Stellenplan

Anlagen (alle elektronisch)

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung