Problembeschreibung/Begründung:
Aufgrund des
erreichten Bearbeitungsstandes sowie des demnächst zu erwartenden Baubeginns im
B-Plangebiet Nr. 25 „Wohngebiet Niendorf-Süd“ in Niendorf wird ein Straßenname
benötigt.
Diese Angabe
zuzüglich der jeweiligen Vergabe von Hausnummern ist für die
Erschließungsmaßnahmen und für die künftige Einordnung im Gemeindegebiet
notwendig.
Das Amt gibt dazu
folgende Hinweise:
Aufgrund der
Straßenführung und der Größe des Wohngebietes wird hier die Vergabe von
nur einem
Straßennamen vorgeschlagen.
In Anlehnung an die
bereits vorhandenen Straßennamen aus alten Flurkarten wie z. Bsp.
„Hasselbruch“ wird
die weitere Verwendung von alten Gemarkungsnamen empfohlen.
So befindet sich in
der Nähe die Bezeichnung „Ellerbruch“.
Auch könnte sich hier
eine Straße mit einem Baumnamen gut einfügen, denn so sind bereits
in Niendorf die
Straßen „Tannenweg“ und „Lindenweg“ vorhanden.
Die Mitglieder des
Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt haben sich am
16.03.2021 mit diesem Thema befasst und empfehlen den Straßennamen „Ellerbruch.
Anlagen: Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe des
folgenden Straßennamens für die Erschließungsstraße des B-Plangebietes Nr. 25 „Wohngebiet
Niendorf-Süd“ in Niendorf:
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Finanzielle
Auswirkungen
(X) keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |