Problembeschreibung/Begründung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde durch
die Gemeindevertretung am 03.12.2020 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung
bestimmt. Daraufhin wurde zwischen dem 04.01.2021 und 05.02.2021 die
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.
Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden
keine Stellungnahmen abgegeben, nach denen der Plan wesentlich geändert werden
musste. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Aufgrund der
Stellungnahme des Landkreises wurden Lärmschutzfestsetzungen in der
Planzeichnung modifiziert. Inhaltlich ergibt sich daraus keine Änderung.
Außerdem wurde als Ausgleich für den Eingriff in die Allee die Festsetzung
einer Ausgleichspflanzung in den Plan aufgenommen. Der verbleibende Ausgleich
erfolgt außerhalb des Plangebietes innerhalb der Allee am Erbsenkamp.
Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und die
vorgeschlagene Abwägung dazu sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Der Bauausschuss vom 16.3.2021 empfiehlt die
Beschlussfassung auf der Gemeindevertretersitzung mit einer kleinen
redaktionellen Anpassung im Umweltbericht bezüglich der Mahd des Grünstreifens
auf mindestens 2x pro Jahr.
Anlagen
1. Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 9c
2. Bebauungsplan Nr. 9c mit Begründung
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der Beteiligung der
Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlage 1.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3.
Die
Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 9c „Gewerbegebiet "Sandkrug - östlicher
Teil" gemäß § 10 BauGB als Satzung. (s. Anlage 2)
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9c wird gebilligt. (s. Anlage 2)
5.
Die
Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
6.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 9c gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen ( X )
Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |