Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen zur neuen Leistungsvereinbarung der Kindertagesförderung in der Kindertagesstätte „Kinderschloss“ in der Gemeinde Ziesendorf ab 01.04.2021

Betreff
Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen zur neuen Leistungsvereinbarung der Kindertagesförderung in der Kindertagesstätte „Kinderschloss“ in der Gemeinde Ziesendorf ab 01.04.2021
Vorlage
VO/OS/80-0625/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Gemäß § 24 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Leistungsvereinbarung). Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.

 

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Bad Doberan e.V. (DRK) als Träger der Kindertageseinrichtung „Kinderschloss“ in Ziesendorf nach dessen Antrag Entgeltverhandlungen zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Ziesendorf durchgeführt.

 

Diese Entgeltverhandlungen wurden erforderlich, da das DRK die Personalkosten für die Erzieher auf Grund von Tarifsteigerungen anpasst. Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die vom DRK vorgelegten Unterlagen geprüft.

 

Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind leistungsbezogene Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2).

Für die Leistungsvereinbarung wurde eine Laufzeit von zwölf Monaten verhandelt mit Beginn 01.04.2021.

 

In Umsetzung des § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V bedarf es eines Beschlusses über die Erklärung des Einvernehmens gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landkreis Rostock) zum Weiterbetrieb der Kita auf Basis der neuen Vereinbarung.

 

Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Ziesendorf keine zusätzlichen Kosten, da auf Grund der Pauschalisierung der Gemeindeanteile pro Kind ab dem 01.01.2021 ein Festbetrag i. H. v. monatlich 152,76 Euro zu zahlen ist.

 

Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der Kindertageseinrichtung „Kinderschloss“ in Ziesendorf haben sich nach der Entgeltverhandlung wie folgt geändert:

 

 

Einrichtung

bis 30.03.2021

ab 01.04.2021

Krippe ganztags

1.023,48 Euro

1.047,71 Euro

Krippe Teilzeit

614,09 Euro

628,63 Euro

Krippe halbtags

409,39 Euro

419,08 Euro

Kindergarten ganztags

622,39 Euro

636,08 Euro

Kindergarten Teilzeit

373,43 Euro

381,65 Euro

Kindergarten halbtags

248,96 Euro

254,43 Euro

 

 

Die Differenz zu den Gemeindeanteilen von monatlich 152,76 Euro pro Platz tragen der Landkreis Rostock mit 45,5 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 %.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Zeit vom 01.04.2021 bis zum 30.03.2022 für die Kita „Kinderschloss“ in Ziesendorf zu entscheiden.

 

Anlagen

1. Kostenkalkulation

2. Leistungsbeschreibung

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Ziesendorf erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab 01.04.2021 für die Kindertagesstätte „Kinderschloss“ in der Gemeinde Ziesendorf.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

durch diesen Beschluss keine, da sich die Gemeinde davon unabhängig mit einem Festbetrag 152,76 Euro je Kind beteiligt

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

Bürgerdienste

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung