Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 24 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Leistungsvereinbarung). Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.
Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Bad Doberan e.V. (DRK) als Träger der Kindertageseinrichtung „Kinderschloss“ in Ziesendorf nach dessen Antrag Entgeltverhandlungen zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Ziesendorf durchgeführt.
Diese Entgeltverhandlungen wurden erforderlich, da das DRK die Personalkosten für die Erzieher auf Grund von Tarifsteigerungen anpasst. Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die vom DRK vorgelegten Unterlagen geprüft.
Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind leistungsbezogene Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Für die Leistungsvereinbarung wurde eine Laufzeit von zwölf Monaten verhandelt mit Beginn 01.04.2021.
In Umsetzung des § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V bedarf es eines Beschlusses über die Erklärung des Einvernehmens gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landkreis Rostock) zum Weiterbetrieb der Kita auf Basis der neuen Vereinbarung.
Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Ziesendorf keine zusätzlichen Kosten, da auf Grund der Pauschalisierung der Gemeindeanteile pro Kind ab dem 01.01.2021 ein Festbetrag i. H. v. monatlich 152,76 Euro zu zahlen ist.
Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der Kindertageseinrichtung „Kinderschloss“ in Ziesendorf haben sich nach der Entgeltverhandlung wie folgt geändert:
Einrichtung |
bis 30.03.2021 |
ab 01.04.2021 |
Krippe ganztags |
1.023,48 Euro |
1.047,71 Euro |
Krippe Teilzeit |
614,09 Euro |
628,63 Euro |
Krippe halbtags |
409,39 Euro |
419,08 Euro |
Kindergarten ganztags |
622,39 Euro |
636,08 Euro |
Kindergarten Teilzeit |
373,43 Euro |
381,65 Euro |
Kindergarten halbtags |
248,96 Euro |
254,43 Euro |
Die Differenz zu den Gemeindeanteilen von monatlich 152,76 Euro pro Platz tragen der Landkreis Rostock mit 45,5 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 %.
Die Gemeinde hat somit über die
Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung für die
Zeit vom 01.04.2021 bis zum 30.03.2022 für die Kita „Kinderschloss“ in
Ziesendorf zu entscheiden.
Anlagen
1. Kostenkalkulation
2. Leistungsbeschreibung
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Ziesendorf erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der
Leistungsvereinbarung ab 01.04.2021 für die Kindertagesstätte „Kinderschloss“
in der Gemeinde Ziesendorf.
Finanzielle
Auswirkungen
durch diesen Beschluss keine, da sich die Gemeinde davon unabhängig mit
einem Festbetrag 152,76 Euro je Kind beteiligt
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |