Rückolung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Betreff
Rückolung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit
Vorlage
VO/AV/20-1163/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Gemäß §4, Absatz 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabenfall innerhalb der Wertgrenzen von 5 000 Euro bis 25 000 Euro.

Nach § 2, Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung diese nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.

Um den benannten Beschluss in der Gemeindevertretung am 25.03.2021 fassen zu können, muss die Gemeindevertretung diese Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

 

Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Evershäger Weg“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(+) Keine

 

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung