Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß §4, Absatz 3 der
Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen trifft der Hauptausschuss
Entscheidungen über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je
Ausgabenfall innerhalb der Wertgrenzen von 5 000 Euro bis 25 000 Euro.
Nach § 2, Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V kann die
Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich
ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch Hauptsatzung übertragen, kann die
Gemeindevertretung diese nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller
Gemeindevertreter an sich ziehen.
Um den benannten Beschluss in der Gemeindevertretung am
25.03.2021 fassen zu können, muss die Gemeindevertretung diese Angelegenheit
mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene
Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:
Beschluss einer außerplanmäßigen
Ausgabe für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Evershäger Weg“
Finanzielle
Auswirkungen
(+) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |