Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung
Elmenhorst/Lichtenhagen hat am 25.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zur
Entwicklung des B-Planes Nr. 22 Wohngebiet „Evershäger Weg“ gefasst.
Für die Übernahme der Planungskosten sowie sämtlicher Kosten, die mit dem Änderungsverfahren einhergehen, wird mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB geschlossen. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt sowie der Hauptausschuss empfehlen der Gemeindevertretung den Beschluss zu fassen. Der Städtebauliche Vertrag ist nunmehr zu beschließen. Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt erst nach Eingang der Zahlung durch den Investor.
Anlagen
1 Entwurf des Städtebaulichen Vertrages
2 Anlagen zum Städtebaulichen Vertrag (Übersichtsplan und Planungskosten)
3 Außerplanmäßige Einnahme zur Finanzierung der städtebaulichen Planung
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den
anliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten der
Bauleitplanung für die Aufstellung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22,
Wohngebiet „Evershäger Weg“ durch den Investor.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(s. Anlage 3 - Außerplanmäßige Einnahme zur Finanzierung der städtebaulichen Planung)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |