Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 22 "Evershäger Weg"

Betreff
Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 22 "Evershäger Weg"
Vorlage
VO/BV/20-1157/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen hat am 25.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung des B-Planes Nr. 22 Wohngebiet „Evershäger Weg“ gefasst.

 

Für die Übernahme der Planungskosten sowie sämtlicher Kosten, die mit dem Änderungsverfahren einhergehen, wird mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB geschlossen. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt sowie der Hauptausschuss empfehlen der Gemeindevertretung den Beschluss zu fassen. Der Städtebauliche Vertrag ist nunmehr zu beschließen. Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt erst nach Eingang der Zahlung durch den Investor.

 

Anlagen

1                    Entwurf des Städtebaulichen Vertrages

2        Anlagen zum Städtebaulichen Vertrag (Übersichtsplan und Planungskosten)

3        Außerplanmäßige Einnahme zur Finanzierung der städtebaulichen Planung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den anliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten der Bauleitplanung für die Aufstellung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22, Wohngebiet „Evershäger Weg“ durch den Investor.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(s. Anlage 3 - Außerplanmäßige Einnahme zur Finanzierung der städtebaulichen Planung)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung