Problembeschreibung/Begründung:
Am 01.10.2020 beschloss die Gemeindevertretung ein eigenes Wappen sowie eine Flagge zu führen
(Beschluss Nr. 41-7/20). Nach Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde am 31.03.2021 der Wappenbrief übergeben.
Hieraus ergibt sich nunmehr die Notwendigkeit zur Änderung der Hauptsatzung entsprechend der Anlage.
Anlagen: - Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage vorliegende Achte Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |