Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF 20 für die FFW Elmenhorst

Betreff
Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF 20 für die FFW Elmenhorst
Vorlage
VO/BV/20-1151/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF20 für die Freiwillige Feuerwehr Elmenhorst wurde im Offenen Verfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben. Die Leistung wurde in 4 Losen ausgeschrieben.

 

In Auswertung des Vergabeverfahrens wurde für jedes Los das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Vergabedokumentation. Wegen der besonderen Geheimhaltungspflichten bei VgV-Verfahren wurden nur die Namen der Bieter, denen der Zuschlag erteilt werden soll, angegeben. Die Vergabekommission des Amtes Warnow-West hat der Vergabe zugestimmt.

 

Nach § 134 GWB hat der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eine Informations- und Wartepflicht von mindestens 10 Kalendertagen gegenüber den nicht für die Auftragserteilung vorgesehenen Bietern. Der Zuschlag darf nur erteilt werden, wenn in dieser Zeit kein Bieter rechtlich gegen die vorgesehene Auftragsvergabe vorgegangen ist.

 

Die Auftragserteilung muss bis zum 30.04.2021 gegenüber dem Fördermittelgeber nachgewiesen werden.

 

Anlage:

Vergabevorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Elmenhorst an folgende Unternehmen:

 

Los 1, Fahrgestell:           Daimler Truck AG, Mercedes-Benz-Vertrieb Deutschland, 10243 Berlin

Los 2, Aufbau:   Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde

Los 3, Beladung:              Kraft Feuerschutz GmbH, 24768 Rendsburg

Los 4, Rettungssatz:       Feuerwehrtechnik Barschke GmbH, 18311 Ribnitz-Damgarten

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 134 GWB die Aufträge zu erteilen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung