Problembeschreibung/Begründung:
Das Vorhalten eines bedarfsgerechten Angebots an Plätzen in der Kindertagesbetreuung ist mit der Einführung des Kindertagesförderungsgesetzes seit mehreren Jahren nicht mehr Aufgabe der Gemeinden, sondern des Landkreises. Mittlerweile beschränkt sich die gemeindliche Aufgabe nur noch auf die Zahlung eines kommunalen pauschalierten Anteils von derzeit 152,76 € pro Kind. Damit ist es auch nicht mehr erforderlich, als Gemeinde selbst Gebäude zu errichten, zu finanzieren und vorzuhalten, damit dem Betreuungsbedarf entsprochen werden kann, zumal dieses auch nicht mehr gemeindebezogen, sondern übergemeindlich betrachtet wird.
Durch das Institut Lernen und Leben e. V. (ILL) als derzeitigem Kitaträger im Gutshaus Wahrstorf wurde gegenüber Frau Bürgermeisterin Rautenberg der Wille bekundet, ein Grundstück der Gemeinde zu pachten, um darauf auf eigenes Risiko einen Neubau zwecks Betrieb einer Kindertagesstätte zu errichten. Hintergrund war das absehbare Auslaufen des derzeitigen Kita-Vertrages im Jahre 2024 und die damit im Zusammenhang stehenden Fragen zur weiteren Zukunft der Einrichtung. Daraus resultiert das Angebot von ILL vom 18.12.2020. Die Bürgermeisterin hat hierüber bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.01.2021 informiert.
Vorgesehen ist die Errichtung eines Zweckbaus, der den heutigen Anforderungen der Kindertagesbetreuung entspricht. Als Jahr der Fertigstellung wird 2024 angestrebt.
Um in der Sache weiter tätig werden zu können, bedarf es nun einer Absichtserklärung der Gemeindevertretung, damit in weitere Verhandlungen zur Umsetzung der Maßnahme eingestiegen werden kann.
Anlagen:
ohne
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Pölchow erklärt ihre Absicht, mit dem Institut
Lernen & Leben e. V., Bentwisch, einen Vertrag abzuschließen, damit der
Verein ein Grundstück der Gemeinde pachten und darauf auf eigenes Risiko einen
Neubau zwecks Betrieb einer Kindertagesstätte errichten kann.
Finanzielle
Auswirkungen
keine aus der Absichtserklärung
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Einvernehmen erteilt Bürgermeisterin |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |