Beschluss von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2017

Betreff
Beschluss von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2017
Vorlage
VO/FV/10-0565/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 50 Abs.1 KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Gemäß § 50 Abs.4 KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.

Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Teilhaushalt 4 zentrale Finanzdienstleistungen in Höhe von 2.230,10 EUR betreffen die Bankgebühren. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen ist durch Mehrerträge bei den Mahngebühren und Säumniszuschlägen  gegeben.
Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

 

Anlagen

Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2017

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4                                        2.230,10 EUR.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 ( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung