Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 26.04.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde Ziesendorf zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss inkl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk
und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des
Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind,
dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung
entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der
Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember
2017 i. d. F. vom 26.04.2021 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss
der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Anlagenübersicht
(nur elektronisch)
Forderungsübersicht
(nur elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht
(nur elektronisch)
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
(nur elektronisch)
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Ausgeübte Wahlrechte in Bezug
auf die Erfassung und Bewertung (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und Bestätigungsvermerk (nur
elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 26.04.2021 fest.
Der ausgewiesene und festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe
von 11.039,47 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Bilanzsumme per 31.12.2017 5.666.039,32 EUR
Eigenkapital per 31.12.2017 4.633.373,86 EUR
Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2017 (Nr.37) -11.039,47 EUR
Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2017 (Nr. 42) 48.516,58 EUR
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
( x)
Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |