Problembeschreibung/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum
31. Dezember 2017 i. d. F. vom 26.04.2021 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.04.2021 der
Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow empfohlen, die Bürgermeisterin für das
Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.
Anlagen
keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V
die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2017.
Finanzielle
Auswirkungen
( x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |