Beschluss von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016

Betreff
Beschluss von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016
Vorlage
VO/FV/30-0908/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Gemäß § 50 Abs. 4 KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 3 Gemeindeentwicklung ergaben sich im Zusammenhang mit der Maßnahme Errichtung eines Mehrgenerationenplatzes in Sildemow.
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch  Mehreinzahlungen/Mehrerträge bei den Zuwendungen für die Maßnahme gegeben.
Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

 

Anlagen

Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 3                                                        14.030,84 EUR.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 ( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016“)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung