Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 50 Abs. 1
KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist.
Gemäß § 50 Abs. 4
KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei
der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu
Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.
Überplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 3 Gemeindeentwicklung ergaben sich im Zusammenhang
mit der Maßnahme Errichtung eines Mehrgenerationenplatzes in Sildemow.
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge bei den
Zuwendungen für die Maßnahme gegeben.
Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert
erläutert.
Anlagen
Zustimmung zu
überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen
im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 in Höhe von:
Ergebnisrechnung
überplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 3 14.030,84
EUR.
Finanzielle
Auswirkungen
( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016“)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |