Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat am 22.02.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde Papendorf zum 31. Dezember
2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in
seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der
Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk
ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 22.02 2021 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss
der Gemeinde zum 31. Dezember 2016 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen (alle nur elektronisch)
Anlagenübersicht
Forderungsübersicht
Verbindlichkeitenübersicht
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen
Ausgeübte Wahlrechte in Bezug
auf die Erfassung und Bewertung
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit Bestätigungsvermerk (nur
elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2016 i.d F. vom 22.02.2021
fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 172.195,16 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2016 10.745.856,56 EUR
Eigenkapital per
31.12.2016 6.739.514,94 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2016 (Nr.37) 172.195,16 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2016 (Nr. 42) 190.594,59 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
( x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |