Problembeschreibung/Begründung:
Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow trifft
der Hauptausschuss Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je
Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EUR bis 25.000 EUR.
Die Gemeindevertretung kann nach § 22 Abs. 2 der
Kommunalverfassung M-V Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen
hat, jederzeit nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an
sich ziehen.
Um den benannten Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe in der
Gemeindevertretersitzung am 24.02.2021 zu fassen, muss die Gemeindevertretung
die Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die auf den
Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall
wieder an sich zu ziehen:
- Überplanmäßige
Ausgabe für den Austausch von Betonlichtmasten im
Kritzmower Weg in Wilsen
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |