Sachverhalt:
Im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlichen Belange zur Aufstellung des
o.g. Bebauungsplanes hat die Untere Naturschutzbehörde in Ihrer fachlichen
Stellungnahme vom 07.04.2020 der Gemeinde eine Herauslösung des nördlichen
Plangebietes aus dem LSG Kühlung in Aussicht gestellt.
Die Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen greift die Empfehlung auf und beantragte am 02.02.2021
die Herauslösung der vom B-Plan Nr. 6 Wohngebiet „Strandweg“ zur Überplanung in
Anspruch genommen Flächen, welche eine Überschneidung mit der
Schutzgebietskulisse des LSG „Kühlung“.
Anlagen:
Auszug Entwurf B-Plan Nr. 6 inkl. Auszug F-Plan 2004