Problembeschreibung/Begründung:
Zielstellung für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ergänzung der Bebauung in der sogenannten zweiten Reihe der Pappelallee.
Die erste Reihe der Bebauung ist durch ihre vorhandenen Gebäude prägend. Entsprechend der umliegenden Bebauung sollen in der zweiten Reihe ausschließlich freistehende Einzelhäuser mit maximal einer Wohnung je Wohngebäude entstehen.
Anlagen:
B-Plan Nr. 11 „Pappellallee“
Empfehlung:
Der Ausschuss
empfiehlt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 „Pappelallee“ der Gemeinde
Admannshagen-Bargeshagen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Abstimmung mit den
Nachbargemeinden zuzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen
( x ) keine