Ernennung der stellv. Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf zur Ehrenbeamtin

Betreff
Ernennung der stellv. Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf zur Ehrenbeamtin
Vorlage
VO/OS/80-0615/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl der stellv. Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf im Vorwege am 16.09.2020 zugestimmt hat, wurde Frau Strempel mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 25.09.2020 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters).

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden Gemeindewehrführer und ihre Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwLDAVO M-V) erhalten gewählte Führungskräfte, wie die stellv. Gemeindewehrführerin, nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion den Dienstgrad „Hauptlöschmeisterin“.

Frau Strempel erfüllt diese Voraussetzungen, sodass ihr der entsprechende Dienstgrad für die Funktionsausübung durch den Bürgermeister verliehen wird (§ 4 Abs. 5 FwLDAVO M-V).

 

Laut Beschluss Nr. 36-6/2015 der Gemeinde Ziesendorf erhält die Person, welche die Funktion der stellv. Gemeindewehrführerin wahrnimmt, eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 85,00 Euro.

 

Anlagen:

-       Diensteid

-       Ernennungs- und Verleihungsurkunde mit Empfangsbekenntnis

-       Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Frau Anna Strempel, unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis, zur stellvertretenden Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 09.12.2020 ernannt wird.

Frau Strempel erhält für die Funktion der stellv. Gemeindewehrführerin den Dienstgrad „Hauptlöschmeisterin“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

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______entfällt_____________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung