Problembeschreibung/Begründung:
Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl der stellv. Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf im Vorwege am 16.09.2020 zugestimmt hat, wurde Frau Strempel mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 25.09.2020 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters).
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden Gemeindewehrführer und ihre Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.
Nach § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwLDAVO M-V) erhalten gewählte Führungskräfte, wie die stellv. Gemeindewehrführerin, nach erfolgreich abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion den Dienstgrad „Hauptlöschmeisterin“.
Frau Strempel erfüllt diese Voraussetzungen, sodass ihr der entsprechende Dienstgrad für die Funktionsausübung durch den Bürgermeister verliehen wird (§ 4 Abs. 5 FwLDAVO M-V).
Laut Beschluss Nr. 36-6/2015 der
Gemeinde Ziesendorf erhält die Person, welche die Funktion der stellv.
Gemeindewehrführerin wahrnimmt, eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe
von 85,00 Euro.
Anlagen:
- Diensteid
- Ernennungs- und Verleihungsurkunde mit Empfangsbekenntnis
- Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass Frau Anna Strempel, unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis, zur stellvertretenden Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 09.12.2020 ernannt wird.
Frau Strempel erhält für die Funktion der stellv. Gemeindewehrführerin den Dienstgrad „Hauptlöschmeisterin“.
Finanzielle
Auswirkungen
Keine
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______entfällt_____________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |