Problembeschreibung/Begründung:
Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf im Vorwege am 16.09.2020 zugestimmt hat, wurde Herr Fatteicher mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 25.09.2020 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters).
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden Gemeindewehrführer und ihre Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.
Herrn Fatteicher wird auf Grund seiner Ausbildung zur Laufbahngruppe 1 (mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) mit Führungsausbildung (B III / Gruppenführer BF), welche der Ausbildung nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) – Lehrgang Gruppenführer entspricht, der Dienstgrad „Oberlöschmeister“ verliehen.
Erbringt Herr Fatteicher innerhalb der nächsten zwei Jahre die Ausbildung nach FwDV 2 – Lehrgang Leiter einer Feuerwehr oder die Ausbildung zur Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) (B IV), ist ihm der Dienstgrad „Brandmeister“ zu verleihen.
Diese Vorgehensweise entspricht §§ 3 und 4 Abs. 2 der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwLDAVO M-V).
Gemäß § 4 Abs. 5 FwLDAVO M-V erfolgt die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrbeamte in Gemeinden durch den Bürgermeister.
Laut Beschluss Nr. 36-6/2015 der
Gemeinde Ziesendorf erhält die Person, welche die Funktion des
Gemeindewehrführers wahrnimmt, eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe
von 170,00 Euro.
Anlagen
- Diensteid
- Ernennungs- und Verleihungsurkunde mit Empfangsbekenntnis
- Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Felix Fatteicher, unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis, zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 09.12.2020 ernannt wird.
Herr Fatteicher erhält den Dienstgrad „Oberlöschmeister“.
Finanzielle
Auswirkungen
Keine
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________entfällt___________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |