Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
am 30.11.2020 den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember
2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in
seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst
und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss
incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser
Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 30.11.2020
festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der
Gemeinde zum 31. Dezember 2016 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Anlagenübersicht
(nur elektronisch)
Forderungsübersicht
(nur elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht
(nur elektronisch)
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
(nur elektronisch)
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Ausgeübte Wahlrechte in Bezug
auf die Erfassung und Bewertung (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2016
und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2016
i. d. F. vom 30.11.2020 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 171.788,07 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2016 19.214.705,15
EUR
Eigenkapital per
31.12.2016 13.137.486,67
EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2016 (Nr.37) 171.788,07 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2016 (Nr. 42) -309.570,92 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 i. d. F. vom 23. Juli 2019 GemHVO-Doppik
ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |