Beschluss zur Umverlegung des Sportplatzes in Lichtenhagen

Betreff
Beschluss zur Umverlegung des Sportplatzes in Lichtenhagen
Vorlage
VO/BV/20-1129/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Für den notwendigen Neubau der Grundschule Lichtenhagen steht auf dem jetzigen Schulgrundstück nur begrenzt Baufläche zur Verfügung. In einer Standortanalyse für einen Ersatzneubau oder einer Erweiterung am Standort Dorfstraße 40 konnte keine Lösung für die problematische Verkehrsanbindung aufgezeigt werden. Weiterhin ist für einen Ersatzneubau eine kostenintensive Interimslösung notwendig und die Hortkapazität ist ungelöst. Bei einem Erweiterungsbau ist die Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch grenzwertig.

Auf Grundlage der Standortanalyse für einen Neubau wurde in der Nachbarschaft der Turnhalle eine Gemeindegrundstücksfläche in die engere Wahl gezogen, die für einen entsprechenden Ersatzneubau einer 2- bis 3-zügigen Grundschule in Frage kommt.

Der derzeitige Sportplatz in unmittelbarer Nachbarschaft der Turnhalle wird tagsüber vom Schulsport und darüber hinaus sehr intensiv vom Vereins- und Breitensport beansprucht. Die Grundstücksgrenze ist gleichzeitig die Gemeindegrenze zur Universitäts- und Hansestadt Rostock mit ca. 210.000 Einwohnern. Die Stadtteile Evershagen, Lütten Klein und Lichtenhagen mit ca. 45.000 Einwohnern verstärken den Bedarf auf verfügbare Sportflächen. Eine Doppelbelegung des Sportfeldes und der Turnhalle führt insbesondere an Wochenenden zu Kapazitätsproblemen im Sanitär- und Servicebereich. Eine Entflechtung der beiden Funktionen Freispielfeld und Turnhalle würde dem erhöhten Nachfrageaufkommen auf Sportstätten der Gemeinde und der Hansestadt Rostock nachkommen.

Die Verlegung der bestehenden Sportanlage soll als Initialinvestition für die Entwicklung eines erweiterten Schulstandortes in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen dienen. Im Ergebnis für die Standortanalyse des Schulneubaus wurde als Standort für die Sportanlage der ehemalige Garagenkomplex im Sievershäger Weg in Lichtenhagen vorgesehen.

Das Spielfeld als Kunstrasenplatz wird in den Maßen 92 x 57 m konzipiert, so dass es möglichst flexibel für 2 Feldturniere und auch Großfeldspiele geeignet ist. In einem separaten Servicegebäude werden die Funktionen Umkleide/Sanitär, Sanitätsraum, Platzwart und Lager untergebracht.

Für die Umverlegung der Sportanlage in Lichtenhagen wurde im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zum 30.10.2020 die Projektskizze zur Vorauswahl eingereicht. Bis Ende 2020 erfolgt durch den Zuwendungsgeber die Sichtung und Prüfung der eingereichten Projektskizzen. Im I. Quartal 2021 wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte beschließen. Danach sind durch die Kommunen die Zuwendungsanträge zu erstellen. Eine Erteilung der Zuwendungsbescheide soll dann im III. – IV. Quartal 2021 erfolgen. Der Bundesanteil beträgt entsprechend des Förderprogrammes für die Gemeinde derzeit 45%. Nach einer vorläufigen Kostenschätzung betragen die Bau- und Baunebenkosten ca. 1.760,000,- Euro.

Die Durchführung der Maßnahme ist abhängig von der Fördermittelbewilligung und einer erneuten Prüfung der finanziellen Situation.

 

Anlagen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Durchführung des Vorhabens „Umverlegung des Sportplatzes in Lichtenhagen“.

Die Umsetzung erfolgt nur bei Bewilligung von Fördermitteln des Bundes für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur sowie einer erneuten Prüfung der finanziellen Situation.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung