Sachverhalt:
Zur
Umsetzung der vorgeschriebenen Führungsorganisation in § 12 Abs. 6 Nr. 6 BrSchG[i]
und FwDV 100[ii] haben die Freiwilligen
Feuerwehren des Amtsbereiches Warnow-West eine Führungsgruppe als Sondereinheit
gebildet.
Die
Führungsgruppe wird bei verschiedenen Einsatzlagen als Unterstützungseinheit
für den Einsatzleiter tätig. So zum Beispiel bei:
-
Großbränden,
-
technischen
Hilfeleistungen größeren Umfanges,
-
Flächenereignissen
nach Unwetter, usw.
Die
Angehörigen der Einheit haben mindestens die Qualifikation zum Gruppenführer,
in Ausnahmen ist auch die Qualifikation zum Truppführer ausreichend. Die Mitglieder
der Führungsgruppe setzen sich aus den Freiwilligen Feuerwehren des
Amtsbereiches Warnow-West zusammen (derzeit 24 Mitglieder). Sie wird über eine
gesonderte Meldeschleife alarmiert.
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde |
Mitglieder |
Elmenhorst/
Lichtenhagen |
-
Daniel Ehlert -
Sebastian Fietz -
Doreen Wandt -
Norman Ziegler |
Papendorf |
-
Marcus Mahrdt -
Pit Timmermann |
Stäbelow |
-
Georg Degner -
Martin Degner -
Sven Teichmann |
Pölchow |
-
Matthias Kotschi -
Ronny Opitz -
Reinhard Schmidt |
Kritzmow |
-
Olaf Behrens -
Patrick Follak -
Rainer Fricke |
Lambrechtshagen |
-
Henrike Born -
Robert Eschment -
Florian Maas -
Sebastian Rusik -
Felix Schröder |
Ziesendorf |
-
Sascha Krüger -
Marco Saß -
Stephan Saß -
Anna Strempel |
Aufgaben der Führungsgruppe:
Lageerkundung, Führen einer Lagekarte, Dokumentation
des Einsatzes, organisieren und ordnen der Einsatzstelle, Aufbau und
Unterhaltung der Fernmeldeeinrichtungen, Mitarbeit bei der Einsatzplanung und
deren Durchführung, abarbeiten von Routineaufgaben als Entlastung des
Einsatzleiters, Vorbereitung von Besprechungen, anfordern und heranführen von
Verstärkungseinheiten sowie Sondermaterialien und Spezialausrüstungen.
Sitzungen und Ausbildung der Führungsgruppe finden
planmäßig einmal im Quartal statt. Hier werden Vorgehensweisen und Strategien
für größere Einsatzlagen und Großschadenslagen eruiert und besprochen.
Das Protokoll der Führungsgruppe wird dem Amtsvorsteher zur Kenntnisnahme und eventuellen Umsetzung zur Verfügung gestellt.
[i] Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015, GVOBl. M-V 2015, S. 612, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVOBl. M-V S. 334, 394)
[ii] Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV 100), Führung und Leitung im Einsatz, Stand 10. März 1999, http://www.brand-kats-mv.de/Aus-und-Fortbildung/LSBK/Downloads/Feuerwehrdienstvorschriften/Feuerwehrdienstvorschriften/