Information über den Aufbau einer Führungsgruppe auf Amtsebene

Betreff
Information über den Aufbau einer Führungsgruppe auf Amtsebene
Vorlage
IV/OS/10-0534/2020
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

 

Zur Umsetzung der vorgeschriebenen Führungsorganisation in § 12 Abs. 6 Nr. 6 BrSchG[i] und FwDV 100[ii] haben die Freiwilligen Feuerwehren des Amtsbereiches Warnow-West eine Führungsgruppe als Sondereinheit gebildet.

Die Führungsgruppe wird bei verschiedenen Einsatzlagen als Unterstützungseinheit für den Einsatzleiter tätig. So zum Beispiel bei:

-       Großbränden,

-       technischen Hilfeleistungen größeren Umfanges,

-       Flächenereignissen nach Unwetter, usw.

 

Die Angehörigen der Einheit haben mindestens die Qualifikation zum Gruppenführer, in Ausnahmen ist auch die Qualifikation zum Truppführer ausreichend. Die Mitglieder der Führungsgruppe setzen sich aus den Freiwilligen Feuerwehren des Amtsbereiches Warnow-West zusammen (derzeit 24 Mitglieder). Sie wird über eine gesonderte Meldeschleife alarmiert.

 

Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde

Mitglieder

Elmenhorst/ Lichtenhagen

-       Daniel Ehlert

-       Sebastian Fietz

-       Doreen Wandt

-       Norman Ziegler

Papendorf

-       Marcus Mahrdt

-       Pit Timmermann

Stäbelow

-       Georg Degner

-       Martin Degner

-       Sven Teichmann

Pölchow

-       Matthias Kotschi

-       Ronny Opitz

-       Reinhard Schmidt


 


Kritzmow

-       Olaf Behrens

-       Patrick Follak

-       Rainer Fricke

Lambrechtshagen

-       Henrike Born

-       Robert Eschment

-       Florian Maas

-       Sebastian Rusik

-       Felix Schröder

Ziesendorf

-       Sascha Krüger

-       Marco Saß

-       Stephan Saß

-       Anna Strempel

 

Aufgaben der Führungsgruppe:

Lageerkundung, Führen einer Lagekarte, Dokumentation des Einsatzes, organisieren und ordnen der Einsatzstelle, Aufbau und Unterhaltung der Fernmeldeeinrichtungen, Mitarbeit bei der Einsatzplanung und deren Durchführung, abarbeiten von Routineaufgaben als Entlastung des Einsatzleiters, Vorbereitung von Besprechungen, anfordern und heranführen von Verstärkungseinheiten sowie Sondermaterialien und Spezialausrüstungen.

 

Sitzungen und Ausbildung der Führungsgruppe finden planmäßig einmal im Quartal statt. Hier werden Vorgehensweisen und Strategien für größere Einsatzlagen und Großschadenslagen eruiert und besprochen.

Das Protokoll der Führungsgruppe wird dem Amtsvorsteher zur Kenntnisnahme und eventuellen Umsetzung zur Verfügung gestellt. 



[i] Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015, GVOBl. M-V 2015, S. 612, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVOBl. M-V S. 334, 394)

[ii] Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV 100), Führung und Leitung im Einsatz, Stand 10. März 1999, http://www.brand-kats-mv.de/Aus-und-Fortbildung/LSBK/Downloads/Feuerwehrdienstvorschriften/Feuerwehrdienstvorschriften/