Beschluss zur Überarbeitung bzw. Erneuerung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow mit dazugehöriger Geschäftsordnung in Anlehnung an die Schriftenreihe Band 42 des Städte- und Gemeindetages e.V. Stand Mai 2019

Betreff
Beschluss zur Überarbeitung bzw. Erneuerung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow mit dazugehöriger Geschäftsordnung in Anlehnung an die Schriftenreihe Band 42 des Städte- und Gemeindetages e.V. Stand Mai 2019
Vorlage
VO/AV/40-0731/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

  1. Die Hauptsatzung mit Geschäftsordnung ist auf die aktuelle Kommunalverfassung mit Stand 23.Juli 2019 anzupassen.
  2. Die Hauptsatzung sollte in diesem Zusammenhang geprüft und überarbeitet werden.
  3. Die Arbeitshilfen des Städte- und Gemeinderates MV können als Grundlage dienen, sind aber nicht abschließend.
  4. Darüber hinaus sind besondere Situation („höhere Gewalt“) wie u.a. die Corona-Pandemie in den Satzungen zu integrieren. Die Digitalisierung spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.

 

Maßnahmen:

 

Bildung einer Arbeitsgruppe „Hauptsatzung“ in der alle Gemeindevertreter vertreten sind

Die Arbeitsgruppe „Hauptsatzung“ ist nicht öffentlich

Die Arbeitsgruppe sollte einen Arbeitsgruppenleiter haben, der den Prozess koordiniert, moderiert und den Sachstand dokumentiert

● Um den Bürgermeister zu entlasten, würde ich mich als Arbeitsgruppenleiter zur Verfügung stellen

● Ich gehe davon aus, dass die Arbeitsgruppe „Hauptsatzung“ sich 2-3 mal trifft.

● Die Hauptsatzung sollte fortlaufend mit der aktuellen Gesetzeslage novelliert werden, min. alle 5 Jahre.

 

Umsetzungszeitraum:

Januar 2021 – Juni 2021

 

Finanzierung

 

keine

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die Überarbeitung bzw. Erneuerung der Haupsatzung der Gemeinde Stäbelow mit dazugehöriger Geschäftsordnung in Anlehnung an die Schriftenreihe Band 42 des Städte- und Gemeindetages e.V. Stand Mai 2019.

 

Dem Hauptausschuss ist zu seiner Sitzung am 29.04.2021 eine Information zum Arbeitsstand zu unterbreiten.