Sachverhalt:
Der Auslegungs- und
Entwurfsbeschluss zum B-Plan Nr. 6 „Strandweg“ ist am 10.09.2020 mit einer
Ergänzung in dem Begründungsteil des Entwurfs beschlossen worden. Die
Begründung wurde um diesen Zusatz ergänzt. Um einen schlüssigen Hergang des
Sachverhalts zu formulieren, ist nach Abstimmung im AWW mit der Planerin und
dem Bürgermeister folgende Ergänzung eingefügt worden:
„Die Gemeinde hat auf die Ausübung des
Vorkaufsrechts verzichtet. Sie war der Auffassung, dass kein Vorkaufsrecht
besteht und gab so eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ab. Die abschließende
rechtliche Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht bestand, wird derzeit durchgeführt.
Ein Ergebnis liegt bisher nicht vor.“
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 12.11. bis einschließlich 14.12.2020. Die Bekanntmachung über die Auslegung hängt derzeit aus. Parallel werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.