Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes

Betreff
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes
Vorlage
IV/BV/20-1104/2020
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

 

Dem Amt liegt ein Antrag eines Erschließungsträgers auf Aufstellung eines B-Planes für die Flurstücke 38/5 und 38/8 der Flur 1 Gemarkung Lichtenhagen vor. Das betrifft zum einen den rückwärtigen Bereich des Evershäger Wegs 10a und 10 in Lichtenhagen (Teilfläche Flurstück 38/5) sowie den Bereich der KGA zwischen Evershäger und Sievershäger Weg. Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit Absichten privater Grundstückseigentümer des Evershäger Wegs ihren jeweils rückwärtigen Bereich der Grundstücke in ein mögliches Bauleitverfahren mit einzubeziehen. Die Flächen entlang und auch rückwärtig des Evershäger Wegs sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde aus dem Jahr 2004 als Wohnbaufläche ausgewiesen, sodass ein B-Plan hieraus entwickelt werden könnte (~ 10.000 m²). Das Flurstück 38/8 (KGA) ist im derzeit rechtskräftigen F-Plan aus dem Jahr 2004 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten festgesetzt. Ein Bebauungsplan kann auf dieser Fläche nur durch Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen (vgl. Planungsabsichten der 1. Änderung).

 

Für die Übernahme der Planungskosten sind entsprechende Städtebauliche Verträge zu schließen.

 

Bitte um Beratung und Empfehlung, ob und in welchem Umfang ein B-Plan für die Gemeinde denkbar ist.

Anlagen:

Auszug Antrag

Luftbild