Sachverhalt:
Dem Amt liegt ein
Antrag eines Erschließungsträgers auf Aufstellung eines B-Planes für die
Flurstücke 38/5 und 38/8 der Flur 1 Gemarkung Lichtenhagen vor. Das betrifft
zum einen den rückwärtigen Bereich des Evershäger Wegs 10a und 10 in
Lichtenhagen (Teilfläche Flurstück 38/5) sowie den Bereich der KGA zwischen
Evershäger und Sievershäger Weg. Darüber hinaus gab es in der Vergangenheit
Absichten privater Grundstückseigentümer des Evershäger Wegs ihren jeweils
rückwärtigen Bereich der Grundstücke in ein mögliches Bauleitverfahren mit
einzubeziehen. Die Flächen entlang und auch rückwärtig des Evershäger Wegs sind
im Flächennutzungsplan der Gemeinde aus dem Jahr 2004 als Wohnbaufläche
ausgewiesen, sodass ein B-Plan hieraus entwickelt werden könnte (~ 10.000 m²).
Das Flurstück 38/8 (KGA) ist im derzeit rechtskräftigen F-Plan aus dem Jahr
2004 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten festgesetzt. Ein
Bebauungsplan kann auf dieser Fläche nur durch Änderung des
Flächennutzungsplans erfolgen (vgl. Planungsabsichten der 1. Änderung).
Für die Übernahme
der Planungskosten sind entsprechende Städtebauliche Verträge zu schließen.
Bitte um Beratung und Empfehlung, ob und in welchem Umfang ein B-Plan für die Gemeinde denkbar ist.
Anlagen:
Auszug Antrag
Luftbild