Beschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Kostenübernahme für die Änderung des B-Plans Nr. 5.1 "Ortsmitte" im Bereich der ehemaligen Gaststätte

Betreff
Beschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Kostenübernahme für die Änderung des B-Plans Nr. 5.1 "Ortsmitte" im Bereich der ehemaligen Gaststätte
Vorlage
VO/BV/60-1332/2020
Aktenzeichen
III 111
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Investor beantragt die Änderung des B-Plans 5.1 „Ortsmitte“. Im Bereich der ehemaligen Gaststätte geht es u. a. um die Umnutzung zu einem Wohnhaus mit 5 Wohneinheiten. Der gültige B-Plan erlaubt nur max. 2 Wohnungen je Baugrundstück/ Gebäude und eine Traufhöhe von 4,50 m, die ebenfalls überschritten wird.

Außerdem soll auf dem Hof ein Bürogebäude, Abstellräume bzw. eine Garage für die Mieter gebaut werden, wodurch die derzeitigen Baugrenzen überschritten werden. Der Landkreis hatte den Bauantrag zuvor abgelehnt.

Die Realisierung des Bauvorhabens (Neubau+Nutzungsänderung) ist insofern nur mit einer B-Plan-Änderung möglich. Zur Kostenübernahme wird ein Städtebaulicher Vertrag empfohlen, so dass der Gemeinde Kritzmow keine Nachteile entstehen werden.

 

Im Hauptausschuss am 29.9.2020 und im Bauausschuss am 1.10.2020 wurde darüber beraten mit dem Ergebnis, dass die B-Plan-Änderung befürwortet wird – bei Kostenübernahme durch den Antragsteller durch Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages.

 

Anlagen

Städtebaulicher Vertrag (Lageplan+Angebot Nordkonzept)

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt den Städtebaulichen Vertrag siehe Anlage zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 5.1 „Ortsmitte“ entstehenden Kosten durch den Investor.

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 ( x ) Keine 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung