Problembeschreibung/Begründung:
Der Investor
beantragt die Änderung des B-Plans 5.1 „Ortsmitte“. Im Bereich der ehemaligen
Gaststätte geht es u. a. um die Umnutzung zu einem Wohnhaus mit 5
Wohneinheiten. Der gültige B-Plan erlaubt nur max. 2 Wohnungen je
Baugrundstück/ Gebäude und eine Traufhöhe von 4,50 m, die ebenfalls
überschritten wird.
Außerdem soll auf
dem Hof ein Bürogebäude, Abstellräume bzw. eine Garage für die Mieter gebaut
werden, wodurch die derzeitigen Baugrenzen überschritten werden. Der Landkreis
hatte den Bauantrag zuvor abgelehnt.
Die Realisierung des
Bauvorhabens (Neubau+Nutzungsänderung) ist insofern nur mit einer B-Plan-Änderung
möglich. Zur Kostenübernahme wird ein Städtebaulicher Vertrag empfohlen, so
dass der Gemeinde Kritzmow keine Nachteile entstehen werden.
Im Hauptausschuss
am 29.9.2020 und im Bauausschuss am 1.10.2020 wurde darüber beraten mit dem
Ergebnis, dass die B-Plan-Änderung befürwortet wird – bei Kostenübernahme durch
den Antragsteller durch Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages.
Anlagen
Städtebaulicher Vertrag (Lageplan+Angebot Nordkonzept)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt den Städtebaulichen Vertrag
siehe Anlage zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Änderung des
Bebauungsplans Nr. 5.1 „Ortsmitte“ entstehenden Kosten durch den Investor.
Finanzielle
Auswirkungen
( x )
Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |